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   LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2012 - L 8 SO 280/12 B ER   

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https://dejure.org/2012,128145
LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2012 - L 8 SO 280/12 B ER (https://dejure.org/2012,128145)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21.08.2012 - L 8 SO 280/12 B ER (https://dejure.org/2012,128145)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21. August 2012 - L 8 SO 280/12 B ER (https://dejure.org/2012,128145)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 19.09.2008 - B 14 AS 45/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nachweis der Hilfebedürftigkeit - Geltung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2012 - L 8 SO 280/12
    Der Antragsteller ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht zur vollständigen Vorlage der Kontoauszüge der letzten drei Monate verpflichtet (vgl. BSG, Urteil vom 19. September 2008, B 14 AS 45/07 R).

    Den Verwendungszweck bzw. Empfänger der Überweisung darf er schwärzen, sofern diese Angaben über rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben enthalten (vgl. BSG, Urteil vom 19. September 2008, aaO).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2012 - L 8 SO 280/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 669/05 -, NVwZ 2005, 927) dürfen Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren für Anfechtungs- und (wie hier) Vornahmesachen grundsätzlich sowohl auf eine Folgenabwägung als auch auf eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache gestützt werden.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.02.2012 - L 8 SO 378/11
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2012 - L 8 SO 280/12
    Diese wäre nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nur zu bejahen, wenn ein Verlust der Wohnung unmittelbar bevorstünde (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Februar 2012, L 8 SO 378/11 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.09.2012 - L 8 SO 143/12
    Eine aufgrund fristloser Kündigung und anhängiger Räumungsklage unmittelbar drohende Wohnungslosigkeit, wie sie nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats in vergleichbaren Fällen für das Vorliegen eines Anordnungsgrundes regelmäßig gefordert wird (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. August 2012 - L 8 SO 280/12 B ER und vom 6. Februar 2012 - L 8 SO 378/11 B ER), lag bei der Antragstellerin also zu keinem Zeitpunkt vor.
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